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Versicherungsgutachten Schadensfall

Digitalisieren Sie Ihre Schadensgutachten. Schadensbewertung, Kalkulation, Gegengutachten - annotierte Fotos, detaillierter PDF-Bericht.

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Gutachtenarten

Wasserschaden

Lecksuche, Schadensbewertung, Haftung.

Brand

Ursache, Ausbreitung, Verlustbewertung.

Naturkatastrophe

Sturm, Überschwemmung, Dürre.

Gebaude

Baumangel, Risse, Tragwerk.

Kfz

Unfall, Diebstahl, Glasbruch.

Gegengutachten

Anfechtung, gütliches Sachverständigenverfahren.

Funktionen

Gutachtenbericht

Vollständige Vorlage: Umstände, Schäden, Verantwortlichkeiten.

Annotierte Fotos

Fotodokumentation mit Pfeilen und Massen.

Detaillierte Kalkulation

Bewertung Raum für Raum, Abnutzung, Abzüge.

Unterschriften

Unterschrift Versicherter, Gutachter, Dritter.

Offline-Modus

Vor-Ort-Gutachten ohne Verbindung.

PDF-Bericht

Vollständiges Dokument für Versicherung oder Gericht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsgutachter und Gutachter des Versicherten?+
Der Versicherungsgutachter wird von der Versicherungsgesellschaft beauftragt (und bezahlt), um die Schäden zu bewerten. Der Gutachter des Versicherten wird vom Versicherten beauftragt, um seine Interessen zu vertreten und gegebenenfalls die Bewertung des Versicherers anzufechten. Der Gutachter des Versicherten wird vom Versicherten vergütet (freie Honorare, oft ein Prozentsatz der Entschädigung). Beide haben Zugang zu den gleichen Informationen.
Wie wird die Abnutzung bei einem Schadensfall berechnet?+
Die Abnutzung ist die Wertminderung eines Gutes durch Verschleiß und Zeit. Der Gutachter wendet einen Abnutzungskoeffizienten (% pro Jahr) nach Tabellen an: Möbel 10%/Jahr, Haushaltsgeräte 10-15%/Jahr, Dach 2-3%/Jahr, Sanitär 3-4%/Jahr. Entschädigung = Neuwert - Abnutzung. Einige Verträge mit Neuwertklausel begrenzen oder eliminieren die Abnutzung (gegen Aufpreis).
Was ist die Zehnjährige Gewährleistung bei einem Bauschaden?+
Die Zehnjährige Gewährleistung (Artikel 1792 des Bürgerlichen Gesetzbuches) deckt 10 Jahre lang Schäden, die die Standsicherheit des Bauwerks beeinträchtigen oder es für seinen Bestimmungszweck ungeeignet machen. Die Bauschadenversicherung (DO) des Bauherrn finanziert die Reparaturen vor, ohne die Verantwortlichkeitsermittlung abzuwarten. Der DO-Versicherer wendet sich dann an den Zehnjährigen Versicherer des verantwortlichen Bauunternehmers.
Welche Schäden werden durch Naturkatastrophen abgedeckt?+
Der Naturkatastrophenzustand wird durch interministeriellen Erlass im Amtsblatt erklärt (Artikel L.125-1 des Versicherungsgesetzbuches). Abgedeckte Ereignisse: Überschwemmungen, Schlammlawinen, Dürre, Erdbeben, Lawinen, Sturmflut. Gesetzlicher Selbstbehalt: 380 Euro für Wohngebäude, 10% der Schadenshöhe für Gewerbetreibende (mindestens 1.140 Euro). Der Selbstbehalt erhoht sich bei fehlendem Risikopräventionsplan (PPR).
Wie lang ist die Entschädigungsfrist nach einem Schadensfall?+
Der Versicherer hat folgende Fristen: 30 Tage nach gütlicher Einigung für die Auszahlung der Entschädigung (einfacher Schadensfall), 3 Monate nach dem Schadensdatum für ein Entschädigungsangebot (Naturkatastrophe, Artikel A.125-1). Bei Diebstahl: Entschädigung 30 Tage nach Einigung. Der Versicherer kann eine Vorauszahlung für dringende Reparaturen leisten. Bei Verzögerung: Verzugszinsen zum erhöhten gesetzlichen Zinssatz.

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